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Wie Lange Bekommt Man Garantie Suf Heizkessel

Wie lange Gewährleistung auf neue Heizungsanlage?

Zeit: 08.02.2007 16:14:36

566043

Am 28.05.02 habe ich ein Angebot für eine komplette Gasetagenheizung inkl. Heizkörper, Rohre, Warmwasser, eingeholt, am 19.06.02 bekam ich die Rechnung für die Anlage.

Nun ist das Gerät defekt, Vaillant schreibt dazu auf dem Garantieschein 24 Monate Herstellergarantie.

Nachdem ich nun einen Moment lang nachgedacht und ein wenig gegoogelt habe, komme ich zu dem Schluss, das meine Anlage möglicherweise noch Gewährleistung gemäß VOB hat.

Ein Hinweis auf irgendwelche Bedingungen befindet sich auf der Rechnung nicht.

Lediglich: "Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48B............"

Wie lange habe ich Gewährleistung auf das Gerät?

Danke
Klaus

Zeit: 08.02.2007 16:19:00

566049

Wonach habt ihr denn den Werkliefervertrag abgeschlossen?

Zeit: 08.02.2007 16:19:07

566050

Nachdem die VOB nicht vereinbart wurde .... 2 Jahre oder 24 Monate.

*Gewährleistung* bezieht sich auch auf den Zustand am Tage der Abnahme und deckt Verschleiss nicht ab.

Was fehlt dem Gerät denn ?....wurde ein Wartungsvertrag abgeschlossen ?

Gruß
Achim Kaiser

Zeit: 08.02.2007 16:19:28

566051

Du hast 2 jahre Gewärleistung. und nach fast 4 Jahren noch nach Garantie zu fragen. Na ja.

Zeit: 08.02.2007 16:56:00

566094

Es wurden keine Bedingungen vereinbart, demnach gilt dann wohl eine gesetzliche Regelung.

Möglicherweise gilt bei einem solchen Festeinbau die VOB, und da dann eventuell 4 oder 5 Jahre?
Dann gab es wohl 2002 auch noch eine Änderung der VOB?

Für mich wäre wichtig, welche Bedingungen vereinbart sind, wenn nichts vereinbart wurde, also "Auftragserteilung per Handschlag" beim Einbau einer kompletten Heizung.

Die Elektronik ist defekt, bzw. der Zündtrafo.

Gruß
Klaus

Verfasser:
guni

Zeit: 08.02.2007 17:18:56

566119

meines Wissens nach VOB für "feuerberührte"Teile nur 2 Jahre....
Die üblichen 4 Jahre sind dort diesbezüglich eingeschränkt,
Elektronic ist wohl kaum feuerberührt....
VOB gilt nur, wenn vereinbart !!!!!
Steht das irgendwo ????
grüße
guni

Zeit: 08.02.2007 17:19:43

566121

Hallo Klaus

Nur damit Du heute Abend etwas zu googlen hast.............

Garantie und Gewährleistung sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Dein defektes Bauteil kann wohl nur unter Garantie fallen da es am Tag der Abnahme / Inbetriebnahme ja funktioniert hat.
Da die Garantie aber abgelaufen ist kannst Du bestenfalls beim Hersteller mal nach Kulanz fragen.
Das entbindet Dich aber nicht davon den Handwerker der die Kiste repariert hat zu bezahlen.
Denn das ist wiederum ein anderes Vertragsverhältnis.

Gruß Fritz
(Der Heiligabend auch ne Fremdanlage repariert hat die 28 Monate jung war
und dann hinter der Kohle her laufen musste)

Zeit: 08.02.2007 17:30:31

566131

Also wenn es ein "Handschlag- Geschäft" war, wurde auch keine VOB als Vertragsgrundslage vereinbart!
Es gilt hier das Vertragsrecht nach dem BGH!

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, wer also nach 4 Jahren noch was will...Pech!

Davon abgesehen bezieht sich die Gewährleistung des Handwerkers nach VOB nicht auf die Gerätegewährleistung!
Die VOB verlängert somit nicht automatisch irgend welche Herstellergarantien!

Aber klaussc ist wohl hartnäckig, hat den SHK-ler wohl schon reparieren lassen und sucht nun einen Ausweg, nach vielleicht 4 wartungsfreien Jahren die Reparatur auch noch geschenkt zu bekommen!

Was denken sich solche Kunden eigentlich?
Sollen wir Handwerker immer alles für lau machen?

Zeit: 08.02.2007 17:30:32

566132

Nochn Tip

Gewährleistung muss auch nicht nach 2 Jahren enden...
Auch im BGB Vertrag kommt es darauf an, was vereinbart wurde. Ich hab zum beispiel 10 Jahre Gewährleistung im Einzelvertrag vereinbart.....

Zeit: 08.02.2007 17:32:21

566136

Ich meinte natürlich auch BGB!

...wobei ich gerne wissen würde, auf was der gute Maddin seine 10 Jahre Gewährleistung bezieht!

Er kann keine Gewährleistung von 10 Jahren vereinbaren, allenfalls eine Garantie!

Zeit: 08.02.2007 17:34:07

566137

Doch Martin!
Was Du meinst ist Garantie ;-)

Norbert

Zeit: 08.02.2007 17:35:18

566139

ooch Mensch, Stefan!

...warum ist meine Kiste soooo langsam........;-)

Norbert

Zeit: 08.02.2007 17:37:02

566140

Sorry...... Auf den Einbau und die Installation

Garantie?

duckundweg

Verfasser:
guni

Zeit: 08.02.2007 17:40:09

566142

http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

die Umkehrung der Beweislast nach 6 Monaten nicht überlesen !!!

grüße
guni

BGH ? Da ist meStefan ja nicht nur hier im Forum hartnäckig....

Zeit: 08.02.2007 17:43:11

566144

Ein defekter Zündtrafo nach 4 Jahren ist keine Garantiesache.

Du müsstest dem Hersteller nachweissen, dass der Trafo bereits zum Zeitpunkt der Lieferung einen Mangel hatte. Das dürfte nach 4 Jahren Funktion etwas schwierig sein.

Kulanz könnte *vielleicht* noch funktionieren, aber geht in der Regel nur wenn man nicht gleich mit rabiaten Brettern allen eins auffen Sack gegeben hat....dann lässt die Gesprächsbereitschaft meistens rapide nach.

Die VOB muss gesondert vereinbart werden, da gibts keinen Automatismus, dass die gilt, nur weil man davon eventuell einen Vorteil schneiden könnte.

Ausserdem enthält die VOB eine Gewährleistungsbeschränkung wenn kein Wartungsvertrag vereinbart ist.

Gruß
Achim Kaiser

Verfasser:
guni

Zeit: 08.02.2007 17:43:55

566145

streiche Nachsatz, wg. ich zu langsam

Zeit: 08.02.2007 17:44:59

566146

Mal ne Frage warum ist die Anlage neu?
Hm nen 4 Jahre altes Auto bezeichnet auch keiner als neu.
Wer nen 4 Jahre alten Computer hat, hat schon fast ein Museumsstück.;)
Aber ich gebe dir recht es ist schon ärgerlich das ein Bauteil nach 4 Jahren ausfällt, man könnte wirklich erwarten das solche Sachen haltbarer sind.
Anderer seits könnte man auch Autos bauen ohne Probleme die 1 Million Kilometer Fahren, ohne Probleme zb. die alten S Klassen haben das geschaft. Aber das wird ja nicht mehr vom Markt gefordert und bezahlt.
Wir müssen uns halt drauf einstellen das Produkte immer kürzere Lebenszycklen aufweisen.
Und siehe Handy, es nicht gewollt ist das sie eine längere Lebenserwartung als 2 Jahre haben.

MFG Lars

Zeit: 08.02.2007 17:51:50

566151

Verfasser:
Der lachende Dritte

Zeit: 08.02.2007 18:19:10

566176

Hallo!

Wie Achim Kaiser schon schrieb:
Der Mangel muß schon bei Lieferung vorhanden gewesen sein und nicht sichtbar. Dann beginnt die Gewährleistung erst mit der Kenntnisnahme des Fehlers, unabhängig ob irgendwelche Wartungen gemacht wurden oder nicht. Nur der Nachweis ist meist nicht möglich.
Ich hatte dieses Jahr interessanterweise zwei Fälle an meinen Fahrzeugen, wo dies gelang.
Einmal Softwarefehler im Schaltgetriebe eines vier Jahre alten LKW, klarer Fall.
Das Zweite war ein standardmäßig falsch verlegter Kabelbaum, da bin ich erst über ein Internetforum aufmerksam gemacht worden. Das Fahrzeug ist ein sechs Jahre alter reimport und alle Wartungen werden ohnehin von uns gemacht, trotzdem ist der Hersteller in der Pflicht.

Gruß Christian

Zeit: 08.02.2007 19:09:43

566206

OK, verstanden, die VOB wurden nicht vereinbart, also gelten sie auch nicht, habe ich gefunden.

Wären sie vereinbart worden, hätten sie für das Gerät nicht gegolten, habe ich so nicht gefunden, nur den Absatz mit den "feuerberührenden Teilen" gemäß VOB.

@meStefan
"Aber klaussc ist wohl hartnäckig, hat den SHK-ler wohl schon reparieren lassen und sucht nun einen Ausweg, nach vielleicht 4 wartungsfreien Jahren die Reparatur auch noch geschenkt zu bekommen!

Was denken sich solche Kunden eigentlich?
Sollen wir Handwerker immer alles für lau machen?"

Siehst'e, so kann man daneben liegen. Den Trafo habe ich selbst getauscht, wäre alles nicht so tragisch, wenn Vaillant nicht die Versorgung mit Trafos eingestellt hätte und nun nur noch die Steuerung komplett verkauft. So habe ich jetzt eine nagelneue Zentraleinheit ohne Trafo übrig, wenn's nach Vaillant geht ab in die Tonne (Preis 350 + 19%) ....

Ich für meinen Teil bin sehr vorsichtig geworden wenn ich Pauschalurteile abgebe, manchmal hat man gar nicht genug oder die richtigen Infos eine Begebenheit abschließend aus der Ferne zu beurteilen. Wenigstens würde ich Floskeln "hat der bestimmt" "könnte ich mir vorstellen" usw. einbauen.

@AchimKaiser
" Ein defekter Zündtrafo nach 4 Jahren ist keine Garantiesache.

Du müsstest dem Hersteller nachweissen, dass der Trafo bereits zum Zeitpunkt der Lieferung einen Mangel hatte. Das dürfte nach 4 Jahren Funktion etwas schwierig sein."

In Ordnung war er sicher nicht, sonst hätte er länger gehalten, dass vergossene Teil ist ja von äußeren Einflüssen unabhängig. Aber nachweisen ist natürlich irgendwie schlecht ;-)

"Kulanz könnte *vielleicht* noch funktionieren, aber geht in der Regel nur wenn man nicht gleich mit rabiaten Brettern allen eins auffen Sack gegeben hat....dann lässt die Gesprächsbereitschaft meistens rapide nach."

Vor einigen Jahren habe ich mal versucht eine Kulanzregelung mit Vaillant zu treffen, das war wir mir einfach nicht möglich (auch eine Elektronikteil eines VCW180). "Mit Rabiaten Brettern eins auffen Sack" ist nicht meine Art ;-)

@Lars123, eigentlich hatte ich einen Vaillant gekauft, weil er so eine Art Mercedes der Geyser ist (dachte ich), habe dafür sogar noch einen Aufpreis gezahlt. Jetzt kann ich nicht einmal einen besch...eidenen Zündtrafo dafür kaufen :-(

Gruß
Klaus

Zeit: 09.02.2007 01:56:36

566402

Das ist schon beschissen gebe ich zu, so sollte es nicht laufen das wegen nem 50 Euro Atikel gleich zu hohen kosten kommt.

Ich hätte keine neue Regelung gekauft dann lieber ein paar kaputte bei ebäy.

Weil verarschen lassen würde ich mich auch nicht.

MFG Lars

Zeit: 09.02.2007 05:45:44

566405

Sicherlich sind solche Ausfälle mehr als ärgerlich, vor allem wenns dann das Ersatzteil noch nicht mal einzeln gibt sondern nur als teure Baugruppe mit nem Haufen mist drumrum, den man gar nicht braucht.

Zumindest bei mir ist das in solchen Fällen so geregelt - wenn ich die Anlage gebaut habe - und *kein Brett auffen Sack* bekam ;-)), dass mit dem Außendienst der betreffenden Firma nach einer Lösung gesucht wird, vielleicht nicht *umsonst* ist, aber die oftmals dazu führt das dieses Ersatzteil zu sehr günstigen Konditionen abgewickelt wird.

Bislang hat sich noch kaum ein Hersteller gegen solche Lösungen gesperrt, wenn man einigermaßen vernünftig an ihn herantritt. An nem Trafo oder der entsprechenden Baugruppe werd ich sicherlich nicht reich und ich lege in solchen Fällen auch keinen Wert auf nen Deckungsbeitrag, sondern da gehts darum dem Kunden aufzuzeigen das es eben doch nen Vorteil hat mit mir zusammenzuarbeiten.

Natürlich geht das nicht *endlos* aber innerhalb ber ersten 5 Jahre sehe ich regelmäßig gute Chancen sowas zu deutlich besseren Konditionen als 08/15 vom Tisch zu bekommen.

Gruß
Achim Kaiser

Zeit: 09.02.2007 07:38:34

566424

klaussc braucht niemanden, der sich um seine Anlage kümmert und der Ihn so bemuttern würde, wie du Achim!
"Den Trafo habe ich selbst getauscht..."

Ich will ja keine "Pauschalurteile" hier abgeben, ich schreibe einfach mal auf, was ich aus dem geschriebenen herauslese:
- Anlage 4 Jahre alt!
- Keine Herstellergarantie mehr
- Will dem SHK-ler nun mit der nicht vereinbarten VOB kommen... oder auch nicht mehr.
- Er weis schon, daß der Traffo defekt ist!
- Nein, der Traffo ist sogar schon von Ihm aus einer Ersatzplatine (neu, woher?) heraus genommen und ausgetauscht worden.
- Die Anlage scheint wieder zu funktionieren und er sucht nach einer Möglichkeit das ganze (Eigenreparatur) irgend wie über die Garantie oder der Gewährleistung einem anderen anzuhängen!

Da kann sich nun jeder selbst Gedanken machen, was man davon halten soll!

Und was die Ersatzteil- Module angeht, der Monteur draußen und die Lagerhaltung ist heute so teuer, daß man eben einfach nur noch komplette Module austauscht.
Zudem könnte es durchaus sein, daß wenn ein Elektronikbauteil auf einer Platine defektr ist, daß man den Rest auch entsorgen kann.

Zeit: 09.02.2007 07:42:20

566428

http://www.haustechnikdialog.de/forum.asp?thema=59590&headline=Vaillant%20VCW194,%20Zündtrafo%20nur%20mit%20"Leiterplatte"

Zeit: 09.02.2007 09:17:35

566488

Stefan,

ich hab nur beschrieben wie ich das an meinen Anlagen handhabe :-)).

Gruß
Achim

Wie Lange Bekommt Man Garantie Suf Heizkessel

Source: https://www.haustechnikdialog.de/forum/t/60419/Wie-lange-Gewaehrleistung-auf-neue-Heizungsanlage-

Posted by: bennettyourron1938.blogspot.com

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